Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
der Ostmobile Vermietung Rhein-Main-Taunus
 
Inhaberin: Elvira Vogt
 

 
1. Geltungsbereich
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fahrzeugen (Trabant) zwischen der Ostmobile Vermietung Rhein-Main-Taunus und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. 
 

 
2. Vertragsabschluss
 
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Buchung vornimmt und diese durch die Ostmobile Vermietung Rhein-Main-Taunus bestätigt und vertraglich festgehalten wird.
 

 
3. Mietbedingungen/Pflichten des Mieters
 Das gemietete Fahrzeug darf ausschließlich von der im Vertrag genannten Person genutzt werden.
  Das Fahrzeug darf nur für private Zwecke verwendet werden, nicht für gewerbliche oder motorsportliche Zwecke.
 Der Mieter oder die Mieterin ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.
Der Fahrer oder die Fahrerin versichert zwischen 23 und 74 Jahre alt zu sein und verfügt über eine Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
Das Fahrzeug darf nur in Deutschland geführt werden und ausschließlich auf öffentlichen Wegen.
In dem Fahrzeug darf nicht geraucht werden. 
 
Mit den Mietfahrzeugen dürfen keine Straftaten begangen werden – unabhängig von der Art und dem Ort der strafbaren Handlung.
 
 Der Transport von Gefahrgut ist verboten. Das Fahrzeug darf nicht für den Transport von Baustoffen, Baumarkteinkäufen, Getränkekisten, des Wocheneinkaufs und sonstige größere Transportaufgaben verwendet werden, bei denen der Transport von Waren oder Gütern im Vordergrund steht.
Der Mieter oder die Mieterin hat die zulässigen Lasten des Fahrzeuges (z.B. Achslasten, zulässiges Gesamtgewicht, wie im Fahrzeugschein aufgeführt) einzuhalten und nicht zu überschreiten. Das Anbringen von anbauteilen wie Dachzelt, Dachgepäckträger oder Anhänger sind nicht gestattet.
Es ist Untersagt das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol, sowie jeglichen anderen Drogen zu Führen.
 
 Das Fahren unter Alkohol oder Drogen führt automatisch dazu, dass dem Mieter Vorsatz unterstellt wird. 
 
Das Fahrzeug darf nur mit dem mitgegebenen Kraftstoff betankt werden. .
Im Falle einer technischen Störung am Fahrzeug teilt der Mieter dies dem Vermieter sofort fernmündlich mit. Für die Beseitigung jeglicher Schäden am Fahrzeug ist der Vermieter zuständig. Reparaturversuche durch den Mieter sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter in vollem Umfang für dabei verursachte Schäden. Für die Ergreifung oder Beauftragung kostenpflichtiger Reparatur-Maßnahmen durch Dritte bedarf es der Einwilligung des Vermieters.
4. Mietdauer und Rückgabe
  Die Mietdauer richtet sich nach der Vereinbarung im Vertrag.
  Das Fahrzeug ist am vereinbarten Rückgabetermin in einem sauberen und gepflegten Zustand zu übergeben. 
Bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter alle eventuellen Schäden und technischen Störungen ohne Aufforderung anzugeben. 
 
5. Haftung und Versicherung
  Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert.
  Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
Bei Unfallschäden, Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Fahrzeuges, Diebstahl oder sonstigem Verlust haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- Euro für das Fahrzeug. Der Mieter haftet in voller Höhe für Reparaturkosten, sofern er seine vertraglichen Verpflichtungen fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Das gilt, sofern der Mieter oder Fahrer den Schaden schuldhaft verursacht hat, auch für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nach einem möglichen Totalschaden abzüglich des noch vorhandenen Restwerts.
Anfallende Folgeschäden wie Wertminderung, Abschleppkosten oder Gebühren hat der Mieter dem Vermieter ebenfalls zu ersetzen. Bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Schäden während der Benutzung des Fahrzeugs durch nicht berechtigte Personen (Punkt 3 Mietbedingungen/Pflichten der Mieters)  oder zu nicht zulässigen Zwecken oder Schäden, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluß entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Das selbe gilt bei Unfallflucht, bei grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz, sowie bei Defekten oder Schäden, welche durch unsachgemäße Bedienung entstehen.
Für sämtliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und sonstige gesetzliche Bestimmungen haftet der Mieter in vollem Umfange selbst. Das gilt auch für Besitzstörungen, die der Mieter selbst oder Dritte während der Mietzeit mit dem Fahrzeug verursachen. Der Mieter trägt sämtliche Bußgelder, Verwarnungsgelder, Gebühren und alle anderen in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, die wegen solcher Verstöße gegen den Vermieter als Fahrzeughalter erhoben werden.

 
6. Zahlungsbedingungen
 Der Mietpreis wird vor Übergabe des Fahrzeugs fällig.
  Die Zahlung erfolgt in bar.
 

 
7. Rücktritt und Stornierung
  Der Mieter kann bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.
  Bei späterer Stornierung zahlt der Mieter eine Stornogebühr von 50 % des Mietpreises anfallen.
 
7.1 Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, einen geschlossenen Mietvertrag gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Dem Vermieter obliegt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Hierzu gehört:
 
·       Zahlungsverzug;
unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges durch den Mieter
unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch des Fahrzeuges durch den Mieter
·       alkoholisierter Zustand des Mieters oder anderweitig ersichtliche oder zu vermutende Fahruntauglichkeit
 
Im Falle jeder Vertragskündigung, gleich durch welche der beiden Parteien, ist der Mieter verpflichtet, Fahrzeug samt Zubehör, Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel sofort an den Vermieter herauszugeben. 
 
 
 

 
8. Datenschutz
 
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.
 

 
9. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz der Ostmobile Vermietung Rhein-Main-Taunus, soweit gesetzlich zulässig.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
 
 
 
 
 
Inhaberin: Elvira Vogt
 Adresse: Kellerskopfweg 21, 65931 Frankfurt am Main 
 Kontakt: 015770366258
E-Mail: [email protected]